Der Schwarzmarkt Verkauf von Marihuana ist in der Bundesrepublik strengstens strafbar. Wer die Marihuana anbietet , riskiert erhebliche Strafen , einschließlich Strafzahlungen und Haft Strafen. Die Portionen und die Art des gehandelten Haschisch beeinflussen die Schwere des Strafentzugs. Zudem können rechtliche Konsequenzen für involvierte Hande